Die Bürgergemeinde Felsberg besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:

- Aufnahme von Personen ins Gemeindebürgerrecht
- Die Verwaltung des in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke und das in ihrer ausschliesslichen Verwaltung stehenden Vermögens.
- Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung von Grundstücken des Gemeindevermögens an denen die Bürger Nutzungsvorrechte beanspruchen können, oder die als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind.
- Die Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde.